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Haltebewilligung

In der Schweiz benötigt man eine Haltebewilligung. Denn Frettchen gehören zu den Wildtieren. Um eine Bewilligung zu beantragen braucht man einiges an Zeit und Geld.

Wo kann man sie beantragen?
Beim zuständigen Kantonalen Veterinäramt.

Die Grösse des Käfigs ist auch vorgeschrieben:
Für das erste Frettchen braucht man eine Mindestgrösse von 4m2, wobei das Frettchen dann auch täglichen Auslauf benötigt! Jedes weitere Tier  braucht zusätzlich 0.5m2 mehr. Dazu kommt, dass die Höhe und Breite des Käfigs mind. 60cm betragen muss.
©Copiright - CH-Frettchenbande
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